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Behinderung

Begleitende Hilfe im Arbeitsleben beantragen

Begleitende Hilfen dienen der Unterstützung von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben.

Leistungsbeschreibung

Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben erleichtert schwerbehinderten Menschen, sich beruflich bestmöglich zu verwirklichen und am Arbeitsplatz nicht im Nachteil gegenüber nichtbehinderten Menschen zu sein. Diese Unterstützung wird in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den übrigen Rehabilitationsträgern durchgeführt. Sie sollen dahingehend wirken, dass die schwerbehinderten Menschen gleichberechtigt auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

Begleitende Hilfen unterstützen schwerbehinderte Arbeitnehmer:

  • für technische Arbeitshilfen
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
  • zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten und
  • in besonderen Lebenslagen
  • Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz

Außerdem können Träger von Inklusionsbetrieben und Integrationsfachdiensten und Angebote zur Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsarbeit begünstigt werden. Die begleitende Hilfe im Arbeitsleben kann zum Beispiel auch eine psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Menschen sein.

Sie stellen einen Antrag beim Integrationsamt und reichen die erforderlichen Unterlagen ein. Voraussetzung bei allen Leistungsarten ist das Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft beziehungsweise Gleichstellung, die nachgewiesen werden muss. Zudem werden Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschäftigung benötigt. In Einzelfällen kann auch die Vorlage von Nachweisen über die Vermögenssituation erforderlich sein.

Die Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls weitere zur Klärung des Sachverhaltes nachgefordert. Nach Abschluss der Prüfung findet in der Regel noch ein Betriebsbesuch oder ein Besuch bei der antragstellenden Person statt. Anschließend erhalten Sie entweder einen Bescheid über eine beantragte Leistung oder einen Ablehnungsbescheid. Jeder Verfahrensablauf ist individuell, je nach beantragter Leistung/Förderung.

Träger von Integrationsfachdiensten: Das Integrationsamt schließt vertragliche Vereinbarungen über die Beauftragung als Integrationsfachdienst. Diese beinhalten sämtliche Aspekte der Aufgabenbereiche, der personellen und räumlichen Ausstattung, der Qualitätskontrolle sowie der Finanzierung der Dienste. Die Refinanzierung gegenüber dem Träger erfolgt vollständig auf Basis dieser vertraglichen Vereinbarung. Ein Antragsgeschehen erfolgt insoweit nicht.

Inklusionsprojekte: Das tatsächliche Aufkommen an Neuanträgen bezüglich Leistungen an Träger von Integrationsprojekten rechtfertigt nicht den administrativen, fachlichen und technischen Aufwand der Entwicklung einer spezifizierten Antragsstrecke.

Durchführung von Aufklärungs-, Bildungs- und Schulungsmaßnahmen: Das Integrationsamt entwickelt pro Kalenderjahr ein Schulungsprogramm mit Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen, welches sich vornehmlich an die betrieblichen Beauftragten und Funktionsträger wendet. Interessierte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger melden sich in Absprache mit ihren Arbeitgebenden schriftlich unmittelbar zu den Schulungen an. Ein Antragsgeschehen findet nicht statt.

Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung: Die Leistungserbringung erfolgt nicht gegenüber den schwerbehinderten Menschen, sondern als Kostenerstattung gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften, welche die Budgetleistungen des Budgets für Arbeit/des Budgets für Ausbildung bewilligen und zur Auszahlung bringen. Eine Übersicht der erfolgten Bewilligungen wird gebündelt für den Abrechnungszeitraum eines Kalenderjahres an das Integrationsamt übersandt. Die Erstattung erfolgt nicht anteilig einzelfallbezogen, sondern in Gesamtsumme gegenüber der jeweiligen Gebietskörperschaft. Ein eigentliches Antragsgeschehen erfolgt nicht.

Bitte wenden Sie sich an das Integrationsamt.

  • Sie sind schwerbehinderter Arbeitnehmer, Beamter oder Selbstständiger und benötigen Unterstützung, um Nachteile auf dem Arbeitsmarkt gegenüber nichtbehinderten Menschen zu überwinden

oder

  • Sie sind Arbeitgeber und möchten schwerbehinderte Beschäftigte unterstützen

oder

  • Bieten als Träger von Integrationsbetrieben und -fachdiensten Unterstützung für schwerbehinderte Arbeitnehmer
  • Dabei gelten als Arbeitsplätze auch Stellen, auf denen Beschäftigte befristet oder als Teilzeitbeschäftigte in einem Umfang von mindestens 15 Stunden, in Inklusionsbetrieben mindestens zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

  • Vorliegender Antrag
  • Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde oder Nachweis der Selbstständigkeit
  • Feststellungsbescheid über die anerkannte Behinderung
  • Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid
  • Ggfs. Kostenvoranschläge

Gebühr: gebührenfrei

Grundsätzlich sind keine Fristen einzuhalten. Die Vorlage des Antrags ist grundsätzlich vor der Durchführung der geplanten Maßnahme erforderlich.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichtstellung 

15.06.2023

Integrationsamt

Zuständige Stellen

Stelle

Sozialpsychiatrischer Dienst
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Telefon

0365 8383581

Fax

0365 8383585

E-Mail

sozialpsychiatrischer.dienst@gera.de

WWW

Sozialpsychiatrischer Dienst

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Karl-Liebknecht-Str. 4 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640
Karl-Liebknecht-Str. 4
98527 Suhl

Telefon

0361 57331-5400

Fax

0361 57331-5366

E-Mail

Integrationsamt@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSuhl

RegionalbahnSuhl - Bahnhof

BusHaltestelle Kommerstraße

Parkplatz

ParkplatzKarl-Liebknecht-Straße

Parkplätze: 20

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

98490 Suhl


Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Integrationsamt - Referat 640

98490 Suhl

Telefon

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Fax

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