Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger für die Fachgebiete Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau und Fischerei beantragen
Sie wollen ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bereiche Landwirtschaft, Gartenbau, Fischerei oder Forstwirtschaft werden? Näheres erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Sachverständiger im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. Hierbei überprüft die Bestellungsbehörde, ob Sie in dem angestrebten Fachgebiet über die geforderte überdurchschnittliche Sachkunde verfügen.
Die Bedeutung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung besteht darin, der Öffentlichkeit, insbesondere Gerichten, Behörden und Privatpersonen, Sachverständige anzubieten, deren Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit von einer unabhängigen Stelle überprüft und öffentlich anerkannt wurde. Die Tätigkeit des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen, wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen sowie schiedsgutachtliche und ggf. auch schiedsrichterliche Tätigkeiten.
Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt und an Auflagen gebunden werden. Dabei können Auflagen auch nachträglich erteilt werden.
Die öffentliche Bestellung der Sachverständigen erfolgt für die Dauer von 5 Jahren. Auf Antrag kann eine Verlängerung erfolgen.
- Sie reichen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle ein.
- Der Antrag und die eingereichten Unterlagen und Gutachten werden vorgeprüft. Ergibt diese Vorprüfung, dass die Anforderungen nach der Sachverständigenordnung der Landwirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes und den Verwaltungsvorschriften offenbar nicht erfüllt sind, wird der Antrag abgelehnt.
- Kommt nach der Vorprüfung eine Bestellung in Betracht, wird der Antrag einschließlich der eingereichten Gutachten zur bewertenden Stellungnahme den Mitgliedern des Fachgremiums vorgelegt.
- Als antragstellende Person haben Sie in aller Regel Ihre besondere Sachkunde, die insbesondere die Fähigkeit beinhaltet, auch schwierige fachliche Problemstellungen schriftlich und mündlich in verständlicher und nachvollziehbarer Weise darzustellen, vor dem Fachgremium unter Beweis zu stellen. Das erfolgt in der Regel durch die Gutachten.
- Zusätzlich findet ein Fachgespräch vor einer Fachkommission statt, welches auf die vorgelegten Gutachten und besondere fachliche Themen im angestrebten Bestellungsfachgebiet eingeht.
- Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid.
- Im Rahmen eine Vereidigung erhalten Sie die Dokumente der Bestellung (Urkunde, Rundstempel und Ausweis).
- Wird der Antrag wegen mangelnder Sachkunde abgelehnt, ergeht auch hierüber ein Bescheid.
Bitte wenden Sie sich an:
- Für den Bereich Landwirtschaft, Gartenbau, Weinbau, Umweltschutz: Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
- Für Forstwirtschaft und Fischerei: Thüringen Forst AöR
- Für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, muss ein Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen (abstrakter Bedarf)
- Sie verfügen über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung
- Es bestehen keine Bedenken gegen Ihre persönliche Eignung
- Sie weisen erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nach
- Sie verfügen über die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellte Sachverständige erforderlichen Einrichtungen und Arbeitsmittel
- Sie leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Sie bieten die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten öffentlich bestellter Sachverständiger
- Sie weisen nach, dass Sie über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügen
- Sie verfügen über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebiets
Wenn Sie in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen, gelten zudem folgende Voraussetzungen:
- Sie weisen nach, dass Sie ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, unparteiisch und vorrangig vor anderen Tätigkeiten erbringen können,
- Sie bei Ihrer Sachverständigentätigkeit im Einzelfall keinen fachlichen Weisungen, auch nicht dem Arbeitgeber, unterliegen, Ihre Gutachten selbst unterschreiben und mit dem Ihnen verliehenen Rundstempel versehen können und
- Sie durch den Arbeitgeber im erforderlichen Umfang für die Sachverständigentätigkeit freigestellt werden.
- Ausweisdokument
- tabellarischer Lebenslauf (inklusive Foto)
- zwei Passbilder
- vollständiger beruflicher Werdegang/Tätigkeitsbeschreibung bezogen auf das beantragte Sachgebiet
- Liste aller erstatteten Gutachten der letzten 3 Jahre
- Teilnahmebescheinigung von Fortbildungsveranstaltungen der letzten 3 Jahre
- Nachweis über den Besuch von mindestens einem Grundlagenseminar zu den notwendigen Kenntnissen der Berufspraxis eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, insbesondere zur Erstellung von Gutachten, zum Verhalten vor Gericht, zum Umgang mit privaten Auftraggebern, zu Haftungs- und Versicherungsfragen
- Beglaubigte Kopien der antragsrelevanten Zeugnisse, Diplome oder sonstigen Urkunden (mindestens Meisterbrief)
- bei Arbeitnehmern: Qualifiziertes Zeugnis des letzten/gegenwärtigen Arbeitgebers
- bei Arbeitnehmern: Freistellungserklärung des Arbeitgebers/Dienstherrn
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen
- mindestens 2 selbst angefertigte Gutachten (nicht älter als ein Jahr) mit unterschiedlichen Bewertungsschwerpunkten aus dem Sachgebiet, für das die Bestellung beantragt wird.
- polizeiliches Führungszeugnis
- gegebenenfalls Urkunde über bereits bestehende öffentliche Bestellung als Sachverständigen, wenn öffentliche Bestellung nicht beim TLLLR erfolgt ist
- Bearbeitung des Antrages für ein Sachgebiet (Anwendungsbereich der RL 2006/123/EG) 488,00 EUR
- (Drittstaaten) 515,00 EUR
- Bearbeitung des Antrages je weiteres Sachgebiet (Anwendungsbereich der RL 2006/123/EG) 128,00 EUR
- (Drittstaaten) 147,00 EUR
- Öffentliche Bestellung
- (Anwendungsbereich der RL 2006/123/EG) 96,00 EUR
- (Drittstaaten) 110,00 EUR
Für die Verlängerung der Bestellung je Sachgebiet, die Fachgebietserweiterung, die Übernahme einer bestehenden Bestellung aus einem anderen Bundesland und die Ausstellung eines Ersatzausweises fallen weitere Gebühren an.
Verlängerung auf Antrag ist möglich.
Geltungsdauer: 5 JAHR
in Abhängigkeit von fachlicher Eignung des Antragstellers und Prüfungsfortschritt
Bearbeitungsdauer: 6 - 18 Monate
Allgemein geltender Rechtsbehelf, Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bestellungsbehörde (TLLLR)
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus und des Fischereiwesens im Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 41
17.08.2022
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 41 - Ländliche Entwicklung, Agrarökonomie und Marketingförderung |
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Telefon | |
Fax | +49 361574062 699 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Sachverständigenwesen
Telefon: +49 361 574157-763
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Antrag zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaues