Kraftfahrzeugkennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen
Um ein elektrisch betriebenes Fahrzeug anzumelden, müssen Sie ein E-Kennzeichen bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle beantragen. Es gibt Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Das E-Kennzeichen können Sie für Fahrzeuge beantragen, die über einen alternativen Antrieb verfügen.
Dazu gehören:
- Reine Batterieelektrofahrzeuge,
- Fahrzeuge, die über ein Ladekabel von außen aufgeladen werden, beispielsweise Plug-In-Hybridfahrzeuge, und
- mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge, beispielsweis Brennstoffzellenautos.
Sie erkennen ein E-Kennzeichen an dem Buchstaben "E" hinter dem allgemeinen Fahrzeugkennzeichen. Möchten Sie in Umweltzonen einfahren, brauchen Sie weiterhin eine Umweltplakette.
Vorteile für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr sind zum Beispiel:
- kostenfreies Parken,
- Nutzung besonders ausgewiesener Parkplätze,
- Benutzung der Busspur.
Diese Vorteile unterscheiden sich zwischen den Kommunen. Bitte fragen Sie bei Ihrer örtlichen Verkehrsbehörde nach, was für Ihren Wohnort zutrifft.
Bitte beachten Sie, dass es verschiedene Arten von Kennzeichen für unterschiedliche Zwecke gibt.
Davon sind die Folgenden nicht mit dem E-Kennzeichen kombinierbar:
- Kurzzeitkennzeichen,
- Ausfuhrkennzeichen und
- rote Kennzeichen (sogenannte Händlerkennzeichen).
Hinweis: Sie können bis zu EUR 2.000 beim erstmaligen Erwerb und Zulassung eines Elektrofahrzeugs einsparen, wenn Sie einen Umweltbonus beantragen.
Das E-Kennzeichen beantragen Sie persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde:
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von EUR 27,00 zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
- Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des Termins Ihr persönliches E-Kennzeichen.
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist in der Regel
- bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts (Hauptwohnung),
- bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Ihr Fahrzeug muss über einen alternativen Antrieb oder über eine alternative Energiequelle verfügen.
- Nachweis, dass es sich um ein Fahrzeug im Sinn des Elektromobilitätsgesetzes handelt, beispielsweise anhand der Zulassungsbescheinigung Teil I (auch genannt Fahrzeugschein), der Übereinstimmungsbescheinigung oder der Datenbestätigung (englische Abkürzung: COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung
Zulassung inklusive Stempelung der Kennzeichen: EUR 27,00
Bitte erfragen Sie die nötigen Formulare bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Manche Behörden stellen Formulare digital auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.
Thüringer Ministerium für infrastruktur und Landwirtschaft
20.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
---|---|
Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |