Förderung der Regionalentwicklung und der Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Die Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel bietet durch ihren bottum-up Förderansatz den Kommunen, Landkreisen und Vereinen die Möglichkeit, Ideen direkt aus der Region heraus zu entwickeln.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel) unterstützt die regionale Entwicklung in Thüringen. Räume mit besonderen Entwicklungsbedarfen werden vorrangig gefördert. Förderanträge können von Landkreisen, Kommunen oder lokalen Vereinen gestellt werden. Der finanzielle Rahmen der Förderung liegt zwischen 10.000 € und 200.000 € an Zuwendung.
Bei der Antragstellung in den Förderbereichen A (klassische Regionalentwicklung) und B (Modellprojekte) müssen die folgenden Ziele erfüllt sein:
- Umsetzung der Ziele des aktuellen Thüringer Landesentwicklungsprogramms sowie des entsprechenden Regionalplans
- Stärkung der Zusammenarbeit lokaler und regionaler Akteure
- Stabilisierung, Verbesserung und Ausweitung der interkommunalen Kooperationen
Im Teil C hingegen steht die Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe vom demografischen Wandel betroffener Regionen im Vordergrund. Gefördert werden deshalb vor allem Projekte, Maßnahmen und Vorhaben, die dazu beitragen, die Folgen des demografischen Wandels aktiv und proaktiv auf dem Gebiet des Freistaats Thüringen zu gestalten. Dabei steht der Austausch der Generationen und die Stärkung des Wir-Gefühls vor Ort im besonderen Fokus der Förderung.
Die Förderung kann in allen Regionen Thüringens für Projekte bewilligt werden. Antragsteller sind in der Regel Landkreise, Kommunen oder lokale Vereine.
Die Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung. Hierbei wird zwischen folgenden Förderungen unterschieden:
Teil A: Förderung der klassischen Regionalentwicklung
Mit der Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel werden insbesondere
- regionale Entwicklungskonzepte,
- Machbarkeitsstudien,
- Umsetzungsmanagements sowie
- die Umsetzung von Schlüsselprojekte aus zuvor erstellten Konzepten aktiv gefördert.
Eine Förderung erfolgt nur, wenn die zuvor genannten drei Förderziele eingehalten werden.
Teil B: Förderung von Modellprojekten
Als Modellprojekte gelten Projekte und Maßnahmen, die einen neuartigen Beitrag zur Zukunftsfestigkeit der Daseinsvorsorge unter den Bedingungen des demografischen Wandels in Thüringen leisten und den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. Damit sind folgende Projekte und Maßnahmen im Detail zu verstehen:
- mit modellhaften, regional angelegten Kooperationen
- mit innovativen Herangehensweisen an interkommunale Herausforderungen
- zur Etablierung von unerprobten Projektträgerschaften
- zur Weiterentwicklung bestehender Daseinsvorsorgestrukturen
Die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement sowie die Verknüpfung mehrerer Handlungsfelder sind hierbei wünschenswert.
Teil C: Förderung Projekten und Maßnahmen zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
Zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels umfasst die Förderung u. a. die Implementierung von Nutzungskonzepten für multifunktionale oder generationenübergreifende Infrastruktureinrichtungen; Maßnahmen zur verstärkten Aktivierung und Weiterentwicklung gemeindespezifischer Ressourcen; Maßnahmen, die dem Erhalt, der Aktivierung und Stärkung von Strukturen bürgerschaftlichen Engagements oder zur Bereitstellung von Angeboten an einem Standort bei gleichzeitiger Nutzung durch unterschiedliche Zielgruppen dienen; Maßnahmen zur wohnortnahen Versorgung mit öffentlichen und privaten Dienstleistungen und zur Sicherung einer sozial gerechten Teilhabe sowie die Erarbeitung von Konzeptionen und Analysen im Zuge der Vorbereitung oder Evaluation eines Vorhabens. Zuwendungsfähig sind Sach- und Personalausgaben oder Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die aus Vorhaben nach Teil C hervorgehen. Ausgenommen hiervon sind Personalausgaben der öffentlichen Verwaltung.
Antragsverfahren
Der Antrag ist beim zuständigen Ministerium in einfacher Ausfertigung als Papierexemplar oder als Online-Antrag über folgenden Link unten einzureichen.
Bei der Zusendung eines Papierexemplares ist dem zuständigen Ministerium zusätzlich ein digitales Antragsexemplar zuzusenden. Die digitalen Antragsunterlagen sind mit dem Betreff „Antrag Förderung Regionalentwicklung/Demografie“ an folgende Adresse zu senden:
E-Mail: poststelle@tmil.thueringen.de
Die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen) als Anlagen ist zulässig und erwünscht. Soweit für die Bewertung des Antrags erforderlich, kann eine Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde oder das zuständige Ministerium erfolgen.
Die Einreichung weiterer Unterlagen (z. B. Konzepte, Pläne, Beschlüsse, Fotodokumentationen usw.) als Anlagen ist zulässig. Soweit für die Bewertung des Antrags erforderlich, kann eine Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Bewilligungsbehörde oder das für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständige Ministerium erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Werner-Seelenbinde-Straße 8
99096 Erfurt
Telefon +49 (0)361 57 4191 500
Referat 52 Projekte und Förderung der Regionalentwicklung
für die Antragstellung Förderbereiche A und B
Referat 53 Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel
für die Antragstellung Förderbereich C
Die Voraussetzungen sind enthalten in der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel) in der Fassung vom 10. Juni 2024.
- Antrag auf Förderung von Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels
- Anlagen zum Antrag
Es fallen keine Gebühren an.
Das Ende der Antragsfrist für Bewilligungen in den Folgejahren ist stets der 30. September des aktuellen Jahres.
Ca. 6 Monate
Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zu Projekten und Maßnahmen der Regionalentwicklung und zur Gestaltung der Folgen des demografischen Wandels (Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel) in der Fassung vom 10. Juni 2024 ist Grundlage für die Umsetzung der genannten Ziele in Thüringen und damit Basis für alle Förderentscheidungen der Regionalentwicklung.
Rechtsgrundlagen für die Richtlinie Regionalentwicklung und demografischer Wandel in der Fassung vom 10. Juni 2024 sind:
- allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen, insbesondere die §§ 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV)
- Thüringer Haushaltsgesetz
- Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L vom 15.12.2023)
Alle Bescheide werden mit einem Rechtsbehelf versehen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung.
Eine Entscheidung über die vorliegenden Anträge trifft das für Regionalentwicklung und Demografiepolitik zuständige Ministerium grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Stichtags im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
19.09.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Referat 52 (zuständig für Projekte und Förderung der Regionalentwicklung) sowie Referat 53 (zuständig für Demografiepolitik und Serviceagentur Demografischer Wandel) |
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Telefon | |
poststelle@tmil.thueringen.de | |
Öffnungszeiten | Montag 9:00 - 15:30 Uhr Dienstag 9:00 - 15:30 Uhr Mittwoch 9:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 9:00 - 15:30 Uhr Freitag 9:00 - 15:30 Uhr Hinweis: Es wird eine telefonische Besprechung oder der Kontakt per E-Mail empfohlen. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |