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Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.

Die Zulassung berechtigt Sie dazu,

  • mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
  • das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen. 
  •  

Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.

  • bei natürlichen Personen:
  • Familienname, Geburtsname, Vornamen,
    • gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
    • Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
    • Geschlecht und Anschrift
  • bei juristischen Personen und Behörden:
    • Name oder Bezeichnung und
    • Anschrift
  • bei Vereinigungen:
    • Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
    • Name der Vereinigung

Die zuständigen örtlichen Kfz-Behörden

  • Sie haben ein neues Fahrzeug.
  • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren aus früheren Zulassungsvorgängen sowie keine KFZ-Steuerschulden haben, da sonst die Zulassung versagt werden kann.

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
  • Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen

bei Vertretung durch einen Dritten:

  • Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original;
  • Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

bei Änderungen am Fahrzeug:

  • Vorlage einer Betriebserlaubnis

für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden

Verwaltungsgebühr: EUR 30,00

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal

Verwaltungsgebühr: EUR 12,80

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

für die Wahl eines Wunschkennzeichen

Verwaltungsgebühr: EUR 10,20

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

Es gibt keine Frist.

Die Bearbeitung in der Regel sofort.

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

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Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

16.01.2024;08.05.2024