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07. Mai. 2024

Sanierung des Dachs im Hofwiesenbad: Stadt Gera nimmt Fördermittelbescheid entgegen

Um das Hofwiesenbad auch künftig in der gewohnten Qualität betreiben zu können, steht im Sommer eine größere Reparaturmaßnahme auf dem Programm: die Sanierung des ca. 2.800 Quadratmeter großen Dachs.

Minister Helmut Holter übergibt den Fördermittelbescheid an Oberbürgermeister Julian Vonarb vor dem großen Schwimmbecken im Hofwiesenbad. © Stadt Gera

Finanzielle Unterstützung erhält die Stadt Gera dabei vom Land. Helmut Holter, Thüringens Minister für Bildung, Jugend und Sport, überreichte am heutigen Montag (6.5.2024) offiziell den Fördermittelbescheid in Höhe von rund 538.000 Euro aus der „Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanungen“, den Oberbürgermeister Julian Vonarb als Vertreter der Stadt entgegen nahm. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 1,1 Millionen Euro.

Die Erneuerung ist nötig, da die bestehende Dachabdichtung des Hofwiesenbads nach ihrer rund 30-jährigen Lebensdauer verschlissen ist und bereits vielfach Nässeschäden aufweist, die teils bis in den Schwimmbadbereich eindringen. Dafür wird zunächst die bestehende Abdichtung samt der teilweise durchfeuchteten Wärmedämmung entfernt. Anschließend folgt der Aufbau einer neuen wärmegedämmten, bituminösen Dachabdichtung nach den Vorschriften des Energieeinspargesetzes (EEG). Zudem werden die Dachabflüsse erneuert und Notüberläufe eingebaut, um den vermehrten Niederschlagsmengen der heutigen Zeit Rechnung zu tragen. Da die Dachtragplatten während der Maßnahme erhalten bleiben, können die Arbeiten im laufenden Betrieb des Hallenbads stattfinden.

Die Baumaßnahme  soll noch in diesem Sommer beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Einen konkreten Termin gibt es noch nicht. Nach aktueller Planung sind circa 16 Wochen inklusive Bestell- und Vorbereitungszeiten veranschlagt, sofern die Stahlkonstruktion keinen größeren Schaden durch den dauerhaften Nässeeintrag erlitten hat. Dies ist jedoch erst nach Rückbau des Bestandes abschließend zu beurteilen, sodass sich die Bauzeit ggf. auch verlängern kann.