Ehrenamtliche Richter gesucht
Im November 2025 finden die Wahlen der ehrenamtlichen Richter der Verwaltungsgerichte Thüringens statt.
![offenes Buch mit einem Richterhammer. © mawardibahar - stock.adobe.com](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fcms.gera.de%2Ffileadmin%2Fgera_de%2F_processed_%2Ff%2F7%2Fcsm_Richterhammer_AdobeStock_97dc3297a1.jpeg&w=3840&q=75)
Die Stadtverwaltung Gera hat die Aufgabe, die Vorschlagsliste der Kandidaten für das Verwaltungsgericht Gera zu erstellen. Die ehrenamtlichen Richter werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Sie werden einer Kammer im Verwaltungsgericht zugeteilt, wo sie in verschiedenen Rechtsgebieten tätig werden (wie z.B. Baurecht, Asylrecht usw.).
Die Bewerberinnen und Bewerber für dieses Ehrenamt müssen Deutsche sein. Darüber hinaus sollten die Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben. Ausgeschlossen sind Richter, Notare, Rechtsanwälte, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind.
Wer Interesse an der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter hat, kann sich bis spätestens 05. Mai 2025 bei der Stadtverwaltung Gera, im Hauptamt, Fach 72, Kornmarkt 12, 07545 Gera (Tel.0365 838-1101) bewerben. Die dafür benötigten Personalbögen sind an der Rathauspforte, Kornmarkt 12, in der Ehrenamtszentrale Kornmarkt 7, im Service.Generation in der Heinrichstraße 43 sowie auf der Internetseite der Stadt Gera erhältlich.
Besonders sind Parteien, Vereine und Betriebe gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten geeignete Bürgerinnen und Bürger anzusprechen und gegebenenfalls ihre Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes zu wecken.
Nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates werden die vorgeschlagenen Personen dem Verwaltungsgericht Gera benannt.