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25. Jul. 2023

Ehemaliges Strandbad Aga wird zur Badestelle: Baden ab sofort auf eigene Gefahr erlaubt

Frau Manuela Totzke, Angestellte Strandbad Aga GmbH, Bürgermeister Kurt Dannenberg, Bernd Müller, Ortsteilbürgermeister bei der Übergabe des Bescheides. © Stadt Gera
Frau Manuela Totzke, Angestellte Strandbad Aga GmbH, Bürgermeister Kurt Dannenberg, Bernd Müller, Ortsteilbürgermeister bei der Übergabe des Bescheides

Kurt Dannenberg, Bürgermeister und Dezernent für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice, übergab am heutigen Dienstag (25.07.) den Bescheid an den Betreiber des ehemaligen Strandbads Aga, der aus diesem eine Badestelle macht. Hier ist das Baden auf eigene Gefahr ab sofort möglich.

Durch die Umsetzung verschiedener Maßnahmen wurde das Naturbad zu einer Badestelle. Infolgedessen entfallen die Gesetzmäßigkeiten der BäderOBVO, die am 30. Juni 2022 zur Schließung geführt hatten. Eine Badestelle zeichnet sich unter anderem dadurch aus, dass das Areal frei zugänglich ist. Das heißt unter anderem: Es gibt keine geschlossene Abgrenzung um den Badebereich, es findet keine Einlasskontrolle statt und es wird kein Eintritt erhoben. Jedoch ist bei einer Badestelle zum Beispiel auch keine Badeaufsicht vorhanden.

„Ich freue mich, eine für alle Beteiligten passende und rechtlich einwandfreie Lösung gefunden zu haben. Natürlich wurden durch die Stadtverwaltung grundlegende Sicherheitsmaßnahmen für die Gäste des Sees vorausgesetzt und implementiert. So werden wir als Verpächterin unserer Verkehrssicherungspflicht, wie beispielsweise die regelmäßige Kontrolle der Baumbestände sowie die Überwachung der Wasserqualität, vollumfänglich nachgehen“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.

Hinweisschild und Sicherheitsempfehlungen. © Stadt Gera
Hinweisschild und Sicherheitsempfehlungen

Am 30. Juni 2022 wurde das Strandbad Aga nach einer Kontrolle des Geraer Ordnungsamtes unter anderem zur Einhaltung der Vorschriften der ordnungsbehördlichen Verordnung über Sicherheitsvorkehrungen in Badeanstalten im Freistaat Thüringen (BäderOBVO) für den Badebetrieb geschlossen. In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Gera die Entscheidung der kommunalen Ordnungsbehörde. Das damals noch als Badeanstalt unter die BäderOBVO fallende Gewässer wies zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Rettungspersonal und nur unzureichende Rettungsmittel auf. Eine kurzfristige Herstellung eines der BäderOBVO entsprechenden Zustandes des Strandbades Aga war dem Betreiber nach eigenen Angaben damals nicht möglich.