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12. Nov. 2024

Fristverlängerung bei der Beantragung der kommunalen Sportförderung 2025

Die Abgabefrist für die Anträge der kommunalen Sportförderung im Jahr 2025 durch Geraer Sportvereine endet nun am 15. November 2024.

Büroplatz mit einem Zettel auf dem Förderung steht . © Adobe Stock

Üblicherweise sind die Anträge bis zum 31.10. für das Folgejahr zu stellen.

Geraer Sportvereine können über einen Festbetragszuschuss ein breites Spektrum im Rahmen der Vereinsarbeit, angefangen von der Durchführung von Wettkampfbetriebe über die Beschaffung von Sportgeräten bis hin zur Ausrichtung eigener Sportveranstaltungen fördern. Diese kommunale Unterstützung fußt auf der Sportförderrichtlinie der Stadt Gera (Beschluss 21/2022).

Nach Ablauf der neuen Frist am 15. November 2024 werden nur die bis dahin eingegangenen Anträge für die Berechnung der Fördersummen 2025 herangezogen. Anträge, die nach diesem Datum in der Abteilung Sport und Ehrenamt eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden und fallen aus der Kommunalen Sportförderung 2025 heraus.

Weitere Informationen und die Antragsmodalitäten sind zu finden unter https://www.gera.de/tourismus-freizeit-kultur/freizeit-gestalten/sport-vereine-ehrenamt/sport/sportfoerderung.