Beschwerden über Belästigungen ausgehend von Anlagen oder Veranstaltungen
Beschwerden sind ein Spiegelbild für empfundene Belästigungen der Bürger. Beim Immissionsschutz resultieren diese vor allem aus Lärm und Luftschadstoffen, Staubbelastung und Geruch.
Bei Beschwerden können Sie sich gern telefonisch oder persönlich an die untere Immissionsschutzbehörde wenden.
Über Staubminderung und Vorschriften zur Eindämmung von Geräte- und Maschinenlärm gibt der in der rechten Spalte genannte externe Link Auskunft.
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