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Kontaktdaten
    Stadt Gera
    Tiefbau- und Verkehrsamt
    Abteilung Straßenservice
    Ernst-Toller-Straße 15
    07545 Gera

    Tel.: (0365) 838 4723


Abteilung Straßenservice


In der Abteilung Straßenservice werden Sondernutzungsgenehmigungen für beabsichtigte Straßenbenutzungen auf Grundlage der geltenden Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Gera erteilt. Folgende Sondernutzungsarten werden hierbei unterschieden:

• bauliche Sondernutzungen (z.: Aufgrabungen jeglicher Art, Baustelleneinrichtungsflächen, Container, Baugerüste, provisorische Baustellenzufahrten etc.)
• werberechtliche Sondernutzungen – kurzfristig und dauerhaft (z.B. Werbeplanen und Werbeüberspannungen, Werbepappen an Lichtmasten, Litfasssäulen, Rahmensysteme an Lichtmasten, Großwerbeanlagen, Werbung zu Wahlen und Volksbegehren etc.)
• Sondernutzungen zu Veranstaltungen und Promotionaktionen (z.B. Informationsstände, Fahrzeugpräsentation, Umfragen/Flyerverteilung, Promotionaktionen, durch Dritten (nicht durch die Stadt) organisierte und durchgeführte Veranstaltungen etc.)
• Sondernutzungen des stationären Handels (Warenpräsentation, Werbeaufsteller vor Geschäften, Verkaufsstände, Tische und Stühle zur Bewirtung im Freien (Biergärten), Fahrradständer etc.)
• sonstige Sondernutzungen (z.B. Müll- und Wertstoffcontainer, Container zum Sammeln von Altkleidern, Postablagekästen, Briefkastenanlagen, Blumenkübeln etc.)

Bei Änderungen bestehender Grundstückszufahrten oder der Errichtung neuer Grundstückszufahren ist die Zustimmung der Stadt als Straßenbaulastträger erforderlich. Entsprechende Anfragen und Anträge auf Erteilung einer straßenmäßigen Zustimmung zur Errichtung/Änderung einer Zufahrt können hier gestellt werden.

Es finden Recherchen zum Status von Straßen, Wegen, Plätzen statt. Es werden Auskünfte zum Rechtsstatus einer Straße oder eines Weges, also ob es sich um eine öffentliche Straße im Sinne des Thüringer Straßengesetzes oder um eine Privatstraße handelt, erteilt.

Des Weiteren werden Anfragen zur Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung, zum Inhalt und Umfang der Reinigungspflichten von Grundstückseigentümern (Räum- und Streupflicht auf Gehwegen im Winter; Anliegerreinigung), zu Straßenreinigungsgebührenbescheiden und Widersprüchen beantwortet. Ebenfalls werden Mitteilungen zur Änderung der Grundstückseigentümer oder der Grundstücksdaten aufgenommen. Auch Hinweise zu Reinigungsdefiziten im Anliegerbereich werden entgegen genommen.

Es werden Auskünfte zu Standorten und zur Entleerungshäufigkeit von Papierkörben im öffentlichen Straßenraum (außer Parkanagen und Wanderwege) sowie an Haltestellen der Geraer Verkehrs- und Betriebsgesellschaft Gera mbH erteilt.

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