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Denkmalschutz (untere Denkmalschutzbehörde)

Kalender: Verkauf über UDSB [Publikationen der UDSB] und Gera-Information (Kalendarium ist immerwährend)
Aufgabe der Denkmalschutzbehörde ist es, die Grundsätze des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bei dem jeweiligen Bauvorhaben entsprechend zu berücksichtigen und zu überprüfen. Schutzwürdige Kulturdenkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sind Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.



Aufgaben:
• Führen der Denkmalliste der Otto-Dix-Stadt Gera
• Erteilen von Auskünften zur Denkmaleigenschaft
• Erteilung von Denkmalschutzrechtlichen Erlaubnissen,
  im Baugenehmigungsverfahren und
  außerhalb des Baugenehmigungsverfahren
• Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
• Bearbeitung von Fördermittelanträgen, Beratung,
  Vorprüfung der Anträge und der Verwendungsnachweise
• Bearbeitung von Anträgen auf Steuerbescheinigung, Vorprüfung der Anträge
• Geschäftsführung des Denkmalbeirates der Otto-Dix-Stadt Gera
• Prüfung Vorkaufsrecht
• Öffentlichkeitsarbeit:
  Tag des offenen Denkmals, Publikationen, Ausstellungen, Vorträge