Oberbürgermeisterwahl
In der Stadt Gera wird am 15. April 2018 der Oberbürgermeister gewählt.
Zum Oberbürgermeister, der als Beamter auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Es kann auch eine Bewerberin bzw. ein Bewerber gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht in der Stadt Gera hat.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind nach §1 ThürKWG alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 2 ThürKWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in Gera ihren Aufenthalt haben. Der Aufenthalt in Gera wird vermutet, wenn die Person in Gera seit mindestens drei Monaten gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, so ist sie in Gera wahlberechtigt, wenn sie hier ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts hat.
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Stadt Gera ihren Aufenthalt haben. Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die die Voraussetzungen aus Satz 1 besitzen, sind ebenfalls wahlberechtigt
Stichwahl
Erhält ein Bewerber nicht über die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach dem Wahltag, das heißt am 29. April 2018 eine Stichwahl statt.
Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Auch bei der Stichwahl kann die Stimme für den künftigen Oberbürgermeister per Brief abgegeben werden.
Alle Wahlberechtigten, die für die Wahl am 15. April 2018 die Möglichkeit der Briefwahl genutzt und auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, bekommen diese automatisch an die auf dem Antrag angegebene Adresse zugeschickt. Der Versand der Unterlagen erfolgt ab dem 19. April 2018.
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