Zentrale Bußgeldstelle

Das Verwarngeld bzw. die Geldbuße ist jedoch keine Strafe. Vielmehr soll den vom Bußgeldverfahren betroffenen Personen mit der Festsetzung des Verwarngeldes bzw. der Geldbuße wegen „Verwaltungsungehorsams“ ein spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die Gebote und Verbote, die nicht eingehalten wurden, zukünftig zu beachten.
Im Bereich der Halt- und Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen dienen die Bußgeldverfahren der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie z.B. die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.
Die Zentrale Bußgeldstelle führt insbesondere Bußgeldverfahren in den Bereichen:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (ruhender Verkehr / fließender Verkehr)