deutsche Version dieser Seite deutsch | english version of this page english | Schriftgröße: - A A + | GeoPortal Stadtplan anzeigen
Facebook Auftritt der Stadt Gera
Suche

Kontaktdaten
    Ordnungsamt
    Abteilung Zentrale Bußgeldstelle
    Wiesestraße 125
    07548 Gera

    Fon: 0365 838-2430
    Fax: 0365 838-2435


    Öffnungszeiten
    Montag bis Freitag: geschlossen

    Telefonische Erreichbarkeit am Dienstag und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr


    Schließtage 2023:
    19.05.2023, 30.10.2023

Zentrale Bußgeldstelle



Aufgrund personeller Engpässe ist die Zentrale Bußgeldstelle derzeit für den Bürgerverkehr geschlossen und nur eingeschränkt telefonisch erreichbar. Hiervon ausgenommen ist die Abgabe und Abholung von Führerscheinen aufgrund von Fahrverboten. Hierzu bitten wir um Terminvereinbarung.
Die aktuellen Zeiten entnehmen Sie bitte den Kontaktdaten.


Der Zentralen Bußgeldstelle im Ordnungsamt obliegt die zentrale Bearbeitung von Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Sie ist zuständig für die Bearbeitung aller Bußgeldtatbestände aus dem Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Gera, wenn eine Geldbuße ab 60,00 EUR festgesetzt werden soll bzw. Verwarngelder wegen geringfügiger Ordnungswidrigkeiten (bis zu 55,00 EUR), die die einzelnen Ämter aufgrund festgestellter Ordnungswidrigkeiten selbst anbieten, nicht innerhalb einer gesetzten Frist (meist eine Woche) bezahlt werden.

Das Verwarngeld bzw. die Geldbuße ist jedoch keine Strafe. Vielmehr soll den vom Bußgeldverfahren betroffenen Personen mit der Festsetzung des Verwarngeldes bzw. der Geldbuße wegen „Verwaltungsungehorsams“ ein spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die Gebote und Verbote, die nicht eingehalten wurden, zukünftig zu beachten.
Im Bereich der Halt- und Parkverstöße sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen dienen die Bußgeldverfahren der Aufrechterhaltung der Sicherheit im Straßenverkehr.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie z.B. die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.

Die Zentrale Bußgeldstelle führt insbesondere Bußgeldverfahren in den Bereichen:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten
- Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
- Verkehrsordnungswidrigkeiten (ruhender Verkehr / fließender Verkehr)


↑ nach oben