Die Vorgänge in der Kfz-Zulassung sind sehr verschieden. Für die jede Beantragung benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen.
Beachten Sie, dass die Fahrzeugzulassung auf eine Privatperson seit dem 1. März 2007 nur noch mit Eintragung des Hauptwohnsitzes erfolgt.
Vorher auf den Nebenwohnsitz ausgestellte Zulassungen genießen Bestandsschutz, bis dieser durch Änderung oder Aufgabe erlischt.
Um die Bearbeitungszeit für Sie so kurz wie möglich zu gestalten, bitten wir Sie, sich auf den nachfolgenden Seiten zu den einzelnen Zulassungs- und Abmeldevorgängen zu informieren. Folgende Vorgänge stehen Ihnen dabei zur Auswahl:
Ab dem 01. Januar 2008 können Adressänderungen bei Umzug innerhalb von Gera und Außerbetriebsetzungen auch im Stadtservice H35 in der Heinrichstraße vorgenommen werden. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der linken Seiten in den Kontaktdaten.