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Kontaktdaten
    Ordnungsamt
    Kfz-Zulassungsbehörde
    Wiesestraße 125
    07548 Gera




    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassung
    Fon: 0365 838-2450
    Fax: 0365 838-2445

    Mo., Di., Do., Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
    sowie
    Mo., Di.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Do. : 14:00 – 18:00 Uhr

    Sonderzulassung/Fahndung
    Fon: 0365 838-2460
    Fax: 0365 838-2445

    Mo., Fr.: 09:00 – 12:00 Uhr
    Di., Do.: 09:00 - 12:00 Uhr
    sowie
    Di., Do.: 14:00 - 17:00 Uhr

    Telefonische Erreichbarkeit Kfz-Zulassung und Sonderzulassung
    Mo.: 09:00 - 17:00 Uhr
    Di.: 09:00 - 17:00 Uhr
    Mi.: 09:00 - 15:00 Uhr
    Do.: 09:00 - 18:00 Uhr
    Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr

    Schließtage 2023:
    19.05.2023, 30.10.2023

Kfz-Zulassung

Terminvergabe ab 9. März 2023 in Kfz-Zulassung, Sonderzulassung und Fahrerlaubnisbehörde

In der Stadtverwaltung Gera sind im Ordnungsamt für die Bereiche Kfz-Zulassung, Sonderzulassung und Fahrerlaubnisbehörde ab sofort online Termine mit Beginn ab dem 9. März 2023 möglich. Wir bitten um Beachtung, dass ab dem 9. März 2023 eine Bearbeitung ohne einen Termin nicht mehr durchgeführt wird. Die Terminbuchung ist für alle fachspezifischen Anliegen unter folgendem LINK möglich. Ausnahmsweise kann eine telefonische Terminvereinbarung erfolgen (Kontaktdaten siehe linke Serviceleiste). Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Bei unvollständigen Unterlagen kann keine Antragsbearbeitung stattfinden. Eine Anmeldung vor Ort am Terminal (z.B. mittels QR-Code) kann frühestens 15 Minuten vor dem Termin erfolgen. Detailliertere Informationen erhalten Sie nach Terminbuchung per E-Mail.

In nachstehenden ausgewählten Fällen werden weiterhin vor Ort Wartemarken ausgegeben. Diese stehen limitiert zur Verfügung und dienen zur Abarbeitung von kurzfristigen Anliegen.




Kfz-Zulassungsbehörde - Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Verlust/Diebstahl von Kennzeichentafeln o. Fahrzeug
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Kennzeichennachprägung
Sonderzulassung - Nachweis Mängelbeseitigung
- Vorlage Verkaufsanzeige
Fahrerlaubnisbehörde - Verlust/Diebstahl - Ausstellung eines Ersatzdokumentes
- Internationaler Führerschein
- Abholung/Abgabe von Dokumenten
- Antrag Fahrerkarte


Zulassungsdienste und Autohändler haben die Möglichkeit telefonisch unter 0365 838 2450 einen Termin zur Abgabe und Bearbeitung ihrer Anliegen zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig entgegen genommen werden.


Geänderte Verkehrsführung

Auf Grund einer geänderten Verkehrsführung ist ab sofort vorübergehend eine Zufahrt zum Ordnungsamt und damit insbesondere zur Kfz.-Zulassungsstelle sowie zur Führerscheinstelle nur über die Keplerstraße (Einfahrt beim TÜV) möglich. Die direkte Zufahrt von der B 92 aus Richtung Stadtmitte ist gesperrt. Die Änderung der Verkehrsführung wird voraussichtlich bis mindestens 25. August 2023 andauern.

Corona Pandemie

Wir haben geöffnet, jedoch mit leicht eingeschränkten Öffnungszeiten (Serviceleiste links). Unsere Leistungen stehen vollumfänglich und tagfertig wie bisher nur den Bürgern und Firmen Geras zur Verfügung. Terminvereinbarungen nehmen wir weiterhin nur in begründeten Fällen vor.
Wir bitten um Verständnis, dass bei hohem Antragsaufkommen die Ausgabe von Wartemarken für die Zulassungsbehörde bereits vorzeitig eingestellt werden kann.

Aktueller verfahrensablauf

- Vergabe von Wartemarken ab 08:30 Uhr und bei Nachmittagsöffnung ab 13:45 Uhr;
- Zugang zum Gebäude erfolgt über den Nebeneingang mit Rampe;
- Zuteilung einer Wartemarke durch den Einlassdienst (Kfz-Zulassung; Fahrerlaubnisbehörde; Sonderzulassung/Fahndung);
- Aufruf erfolgt auch über Außenlautsprecher, da der Wartebereich im Gebäude begrenzt ist;
- für die Dauer der Antragsbearbeitung darf 1 Besucher pro Sachbearbeiter das Gebäude betreten;
- Tickets werden bis 15 Minuten vor Ende der Servicezeit vergeben.
- An unserem Kassenautomaten können Sie bar und mit EC-Karte zahlen.

Bitte stellen Sie sich auf längere Warte- und Bearbeitungszeiten ein.

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist verantwortlich für An-/ Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen, für die Eintragung von Veränderungen in die Fahrzeugpapiere und für Ausfertigungen neuer Papiere, wenn die Alten abhanden gekommen oder unbrauchbar sein sollten.

Sie wird bei Anzeigen wegen fehlendem Versicherungsschutz, nicht gezahlter Kfz-Steuer und Fahrzeugmängeln tätig sowie im Falle unterlassener Änderungsmitteilungen und Fahrzeugumschreibungen.





Bei Ummeldungen oder Neuanmeldungen Ihres Fahrzeuges können Sie auch über das Stichwort „Kfz-Wunschkennzeichenreservierung“ Ihren persönlichen Kennzeichenfavoriten online reservieren lassen.

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