Fahrerlaubnisbehörde
Terminvergabe ab 9. März 2023 in Kfz-Zulassung, Sonderzulassung und FahrerlaubnisbehördeIn der Stadtverwaltung Gera sind im Ordnungsamt für die Bereiche Kfz-Zulassung, Sonderzulassung und Fahrerlaubnisbehörde ab sofort online Termine mit Beginn ab dem 9. März 2023 möglich. Wir bitten um Beachtung, dass ab dem 9. März 2023 eine Bearbeitung ohne einen Termin nicht mehr durchgeführt wird. Die Terminbuchung ist für alle fachspezifischen Anliegen unter folgendem
LINK möglich. Ausnahmsweise kann eine telefonische Terminvereinbarung erfolgen (Kontaktdaten siehe linke Serviceleiste). Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit. Bei unvollständigen Unterlagen kann keine Antragsbearbeitung stattfinden. Eine Anmeldung vor Ort am Terminal (z.B. mittels QR-Code) kann frühestens 15 Minuten vor dem Termin erfolgen. Detailliertere Informationen erhalten Sie nach Terminbuchung per E-Mail.
In nachstehenden ausgewählten Fällen werden weiterhin vor Ort Wartemarken ausgegeben. Diese stehen limitiert zur Verfügung und dienen zur Abarbeitung von kurzfristigen Anliegen.
Kfz-Zulassungsbehörde |
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
- Verlust/Diebstahl von Kennzeichentafeln o. Fahrzeug
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Kennzeichennachprägung |
Sonderzulassung |
- Nachweis Mängelbeseitigung
- Vorlage Verkaufsanzeige |
Fahrerlaubnisbehörde |
- Verlust/Diebstahl - Ausstellung eines Ersatzdokumentes
- Internationaler Führerschein
- Abholung/Abgabe von Dokumenten
- Antrag Fahrerkarte |
Zulassungsdienste und Autohändler haben die Möglichkeit telefonisch unter 0365 838 2450 einen Termin zur Abgabe und Bearbeitung ihrer Anliegen zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig entgegen genommen werden.
Geänderte Verkehrsführung
Auf Grund einer geänderten Verkehrsführung ist ab sofort vorübergehend eine Zufahrt zum Ordnungsamt und damit insbesondere zur Kfz.-Zulassungsstelle sowie zur Führerscheinstelle nur über die Keplerstraße (Einfahrt beim TÜV) möglich. Die direkte Zufahrt von der B 92 aus Richtung Stadtmitte ist gesperrt. Die Änderung der Verkehrsführung wird voraussichtlich bis mindestens 25. August 2023 andauern.
Corona Pandemie
Wir haben geöffnet, jedoch mit leicht eingeschränkten Öffnungszeiten (Serviceleiste links). Unsere Leistungen stehen vollumfänglich und tagfertig wie bisher nur den Bürgern und Firmen Geras zur Verfügung. Terminvereinbarungen nehmen wir weiterhin nur in begründeten Fällen vor.
Wir bitten um Verständnis, dass bei hohem Antragsaufkommen die Ausgabe von Wartemarken für die Fahrerlaubnisbehörde bereits vorzeitig eingestellt werden kann.
Fahrerlaubnisanträge im StadtService H35
Führerscheinangelegenheiten sind im StadtService H35 nur nach telefonischer Terminvereinbarung oder Anfrage per E-Mail möglich (Telefon: 0365 – 838 1900).
Aktueller Verfahrensablauf
- Vergabe von Wartemarken ab 08:30 Uhr und bei Nachmittagsöffnung ab 13:45 Uhr;
- Zugang zum Gebäude erfolgt über den Nebeneingang mit Rampe;
- Zuteilung einer Wartemarke durch den Einlassdienst (Kfz-Zulassung; Fahrerlaubnisbehörde; Sonderzulassung/Fahndung);
- Aufruf erfolgt auch über Außenlautsprecher, da der Wartebereich im Gebäude begrenzt ist;
- für die Dauer der Antragsbearbeitung darf 1 Besucher pro Sachbearbeiter das Gebäude betreten;
- Tickets werden bis 15 Minuten vor Ende der Servicezeit vergeben.
- An unserem Kassenautomaten können Sie bar und mit EC-Karte zahlen.
Bitte stellen Sie sich auf längere Warte- und Bearbeitungszeiten ein.
Die Fahrerlaubnisbehörde ist für die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und die in diesem Zusammenhang anfallenden Überwachungsmaßnahmen zuständig.
Dies beinhaltet die allgemeinen Fahrerlaubnisangelegenheiten wie die Erteilung, Erweiterung und Verlängerung von Fahrerlaubnissen, die Ersatzausstellung nach Verlust, den Umtausch der Fahrerlaubnis "alt" in "neu" sowie die Ausstellung eines internationalen Führerscheins und die Ausgabe der Fahrerkarten.
Weitere besondere Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde sind die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins, die Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht und die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die o. g. allgemeinen Fahrerlaubnisangelegenheiten werden seit Juli 2007 auch im
Stadtservice H35 in der Heinrichstraße angeboten.
Für Bürger mit körperlichen Behinderungen werden weiterhin alle Leistungen in der Fahrerlaubnisbehörde angeboten.
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