Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat sich mit Schreiben vom 24. Juli 2012 an das Auswärtige Amt gewandt, mit der Bitte die EU- und EWR Staaten zu informieren, dass der Trennungsstrich zwischen dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer in den deutschen Fahrzeugdokumenten, insbesondere im Fahrzeugschein (ZBI), weiterhin zulässig ist. Ebenso hat sich auch der Thüringer Landtag auf Grund einer Anfrage von Abgeordneten zu dieser Thematik geäußert. Das Schreiben des BMVBS und des Thüringer Landtages finden Sie in der linken Serviceleiste unter Downloads.
Grund sind Beanstandungen in Italien und Österreich sowie diverse Presseveröffentlichungen, die vermehrt zur Befürchtung von Bürgern führten, dass sie im Ausland mit bis zu 500 EUR Bußgeld bestraft würden, da sich die Schreibweise gegenüber dem seit 1995 verwendeten EU-Kennzeichenschild (ohne Trennungsstrich) unterscheidet.
KLARSTELLUNGEN BETREFFEND BINDESTRICH AUF DEUTSCHEN KFZ-KENNZEICHEN !!
29.08.12 - Österreichische Botschaft:
„In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen in Deutschland – vor allem im süddeutschen Raum – zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.
Die Österreichische Botschaft stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar: Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes gibt es in diesem Zusammenhang keinerlei Rechtsgrundlage.“
► Link zur Homepage der Österreichischen Botschaft
28.08.12 – Italienische Botschaft
Die Italienische Botschaft teilt in einer Verbalnote mit, dass der nicht vorhandene Bindestrich auf den Kennzeichen keine Verletzung der italienischen Straßenverkehrsordnung darstellt. Sie bittet um nähere Hinweise im Zusammenhang mit ggf. verhängten Strafen, wenn möglich unter Vorlage der Beanstandungsprotokolle der italienischen Verkehrspolizei.
Die vollständige Verbalnote finden Sie in der linken Serviceleiste unter Downloads (z. B. zum Ausdrucken und Mitführen).
Alternativ können Sie bei unserer Kfz-Zulassungsbehörde natürlich die Erstellung eines neuen Fahrzeugscheines, ohne Trennstrich, beantragen.
Nach Information des Thüringer Landesverwaltungsamtes, kann rechtlich jedoch nicht auf die Erhebung der Bearbeitungsgebühr für den Umtausch des Fahrzeugscheins verzichtet werden. Sie wird durch die Thüringer Zulassungsbehörden einheitlich erhoben und setzt sich nach der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr wie folgt zusammen:
10,20 EUR - Ausfertigung und Änderung der Fahrzeugpapiere
+ 0,70 EUR - Ausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
+ 0,30 EUR - Klebesiegel (auf Fahrzeugschein)
+ 0,50 EUR - Berichtigung der Erfassungsunterlagen des KBA (neue Nr. des Fahrzeugscheines)
= 11,70 EUR
Sind Sie noch im Besitz alter Fahrzeugdokumente, muss auch der Fahrzeugbrief in die Zulassungsbescheinigung Teil II getauscht werden, mit folgenden zusätzlichen Gebühren:
3,60 EUR - Zuteilung eines ZBII-Vordruckes des KBA (neuer Fahrzeugbrief)
+ 5,10 EUR - Umtausch des Fahrzeugbriefes
= 8,70 EUR
Mit Bekanntwerden des Sachverhaltes in Gera, haben wir zur Vermeidung weiterer Benachteiligungen der Fahrzeugführer, unsere Software am 15. August 2012 (10:50) umgestellt, so dass der Trennungsstrich auf dem Fahrzeugschein nicht mehr gedruckt wird.