Sportstättenvergabe
(1) Die kommunalen Sportstätten und das Hofwiesenbad werden den Geraer Sportorganisationen in den außerschulischen Zeiten zur sportlichen Nutzung überlassen. Das Vergabeverfahren bestimmt sich nach der Sportstättenvergaberichtlinie der Stadt Gera in der jeweils aktuellen Fassung.
(2) Für die Durchführung des regulären Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes im üblichen sportlichen Maße und zeitlichen Umfang werden den Sportorganisationen, die die Voraussetzungen für die Förderung gemäß Punkt 3 dieser Richtlinie erfüllen, die kommunalen Sportstätten und das Hofwiesenbad gem. § 15 Abs. 2 ThürSportFG, kostenlos zur Nutzung überlassen.
Für die Wettkampfbelegung, die bis zum ersten des Vormonats zu beantragen ist, werden Einzelverträge abgeschlossen.
Alle Antragsunterlagen stehen auf dieser Seite zum Download bereit. Die Entgeltordnungen, die Sportstättenvergabeordnung und die Sportförderrichtlinie der Stadt Gera stehen unter "Ortsrecht" zur Verfügung.