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Sportstättenvergabe

Stadion der Freundschaft Förderung Sportstättennutzung

(1) Die kommunalen Sportstätten und das Hofwiesenbad werden den Geraer Sportorganisationen in den außerschulischen Zeiten zur sportlichen Nutzung überlassen. Das Vergabeverfahren bestimmt sich nach der Sportstättenvergaberichtlinie der Stadt Gera in der jeweils aktuellen Fassung.
(2) Für die Durchführung des regulären Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetriebes im üblichen sportlichen Maße und zeitlichen Umfang werden den Sportorganisationen, die die Voraussetzungen für die Förderung gemäß Punkt 3 dieser Richtlinie erfüllen, die kommunalen Sportstätten und das Hofwiesenbad gem. § 15 Abs. 2 ThürSportFG, kostenlos zur Nutzung überlassen.


Schulsporthalle Regelschule Otto-Dix Für regelmäßige Nutzungen schließt die Stadt Gera Nutzungsverträge über ein Schul- und Sportjahr ab. Im Regelfall muss der Nutzungsbedarf bis zum 30.05. eines Jahres für das kommende Schul- und Sportjahr bei der Abteilung Sport, Ehrenamt und Städtepartnerschaften beantragt werden.
Für die Wettkampfbelegung, die bis zum ersten des Vormonats zu beantragen ist, werden Einzelverträge abgeschlossen.

Alle Antragsunterlagen stehen auf dieser Seite zum Download bereit. Die Entgeltordnungen, die Sportstättenvergabeordnung und die Sportförderrichtlinie der Stadt Gera stehen unter "Ortsrecht" zur Verfügung.